Risiko-Vorsorge und Versicherungsrecht

Risiko-Vorsorge heißt, im Falle eines Falles zu denken.
Unternehmen bewegen sich in Zeiten der Europäisierung im Spannungsfeld von nationaler und europäischer Gesetzgebung. Wie können sich Unternehmen darauf einstellen?
Die Geschwindigkeit des Änderungsprozesses ist rasant. Das nationale Recht wird vom europäischen Recht zunehmend durchdrungen. Unternehmen können sich ohne Spezialisten, die für sie das individuell Relevante aus der Informationsflut herausfiltern, kaum noch auf dem Laufenden halten.
Welche brisanten Risiko-Aspekte gibt es aus Ihrer Sicht?
Ein wesentlicher, unternehmensrelevanter Aspekt ist das Versicherungsrecht. Sich als Unternehmer selbst abzusichern, darüber hinaus das Unternehmen und dann auch noch eventuell betroffene Dritte gegen Schadensfälle zu versichern, erfordern heute Spezialkenntnisse. Mit dem sogenannten „gesunden unternehmerischen Menschenverstand“ ist diese Herausforderung nicht verantwortungsvoll zu lösen.
Heißt dies, dass Sie als Fachjurist die Unternehmen beraten, damit sie sich für den Schadensfall wappnen können?
Ja, teils anstelle und teils neben den internen Beratern. Der Fachjurist für Versicherungsrecht ist im Rahmen der Risiko-Vorsorge meist im Back-Office der Assekuranz-Makler oder der Versicherungsgesellschaften tätig. Assekuranz-Makler sind hier die Spezialisten der ersten Linie. Sie stehen auf der Seite des Unternehmens und vertreten – ähnlich wie ein Treuhänder – dessen Interessen; auch vergleichbar mit Consultants. Ihr Know-how kann weit über das Versicherungswesen hinausgehen, denn sie entwickeln ganzheitliche Risiko-Managementkonzepte. Sehr gut ist es, wenn dort eigene, versierte Sachverständige mit am Werk sind, deren Aussagen, beispielsweise in Risiko-Analysen, haftungsrechtlich Stand halten. Im Übrigen haften Assekuranz-Makler für das, was sie tun und sagen. Auch das bedeutet Risiko-Vorsorge.
Bei Versicherungsrecht denke ich gleich an das unbeliebte Kleingedruckte. Wie verhält es sich damit?
Obwohl immer von „Allgemeine Versicherungsbedingungen“ die Rede ist, kann darin „Nicht-Allgemeines“, eben individuell Abweichendes stehen. Im Kleingedruckten geht es oftmals um fallentscheidende Inhalte, die man besser bei Vertragsabschluss verhandelt, bevor man sich unwissend in Sicherheit wiegt. Gut situierte Assekuranz-Makler können es sich erlauben, mit eigenen Vertragswerken zu operieren.
Wie denken Sie als Anwalt über Gerechtigkeit?
Gerechtigkeit ist aus meiner Sicht kein globales Reservoir. Man muss sie sich eher als demokratischen Prozess vorstellen. Der verläuft argumentativ und dem Gesetz folgend, kontradiktorisch oder mediativ. Gerechtigkeitskultur im Business bedeutet für mich: gelebte persönliche Integrität, Souveränität und Zuverlässigkeit. Im Grunde überkommene Werte, die heute aber wichtiger sind als je zuvor. Wir Menschen wollen wieder Orientierung, in Zeiten nur scheinbar grenzenloser Freiheit.
Erschienen in: „Pole Position Rhein-Erft“
Ausgabe: 10.2014
Text: Petra Weiss
Foto: Wolfgang Weiss
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