Haftungsfall: Großbrand durch Adventskranz

Bedarf für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen unterschiedlichster Art entsteht in allen Lebensbereichen und –abschnitten. Versicherungsrecht ist Wirtschaftsrecht und daher typischerweise nicht nur weit verzweigt, sondern auch interdisziplinär. Das soll das nachfolgende Beispiel verdeutlichen. Es stammt aus der anwaltlichen Praxis der Kanzlei.
Ein Wohnungsinhaber (VN) kehrt nach einem weihnachtlichen Theaterbesuch nach Hause zurück und findet seine Wohnung vollständig ausgebrannt vor. Die Löscharbeiten der Feuerwehr waren gerade beendet. Da die Reste eines Adventskranzes im Wohnzimmer sichergestellt werden konnten, lag der Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles auf der Hand. Der VN habe wohl vergessen, die Kerzen zu löschen.
Ergebnis: Die Kanzlei vertrat den VN. Der VR konnte den erhobenen Vorwurf im Prozess nicht beweisen und musste seine Eintrittspflicht anerkennen.
Sie haben Fragen zu Ihrer Haftpflichtversicherung? Für solche und weitere Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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