Versicherung von offenen Werkstätten, Fablabs und Makerspaces

Wie Pilze sprießen sie aus dem Boden, die Fablabs und Makerspaces, die im Allgemeinen offene Werkstätten genannt werden. In großen Städten bieten sie die Möglichkeit, eine Werkstatt mit umfänglicher Ausstattung zu beanspruchen, wie 3D-Drucker und andere High-Tech-Maschinen. Dabei steht im Rahmen einer Werkstattgründung immer wieder die Frage der Versicherung im Mittelpunkt: Wer Haftet im Falle eines Schadens und wie wird dieser abgewickelt?
Abhilfe findet sich auf folgenden Seiten:
Wichtig ist in jedem Fall eine Haftungsbeschränkung in die Satzung und Werkstattordnung aufzunehmen, die von werdenden Mitgliedern zu unterzeichnen ist, wie im Falle des Makerspace Darmstadt, §11.
Das Fablab Zürich hat eine übersichtliche Seite eingerichtet, wo über Sicherheits- und Haftungsaspekte aufgeklärt wird.
Der Verbund offener Werkstätten hat eine spezielle Versicherung eingerichtet, die die besonderen Anforderungen offener Werkstätten abdeckt.