VW-Abgasskandal – neue Chance für deutsche Kunden?

Auch für deutsche Kunden ist es aussichtsreich, auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges zu bestehen.
Der Konzern hat sich gegenüber seinen deutschen Kunden bisher erfolgreich damit verteidigt, dass die von der Installation der Manipulationssoftware betroffenen Fahrzeuge gar nicht mangelhaft seien. Außerdem sei die Nachlieferung eines Neufahrzeugs im Vergleich zu den Reparaturkosten, die sich regelmäßig auf nicht mehr als ca. 100 € beliefen, völlig unverhältnismäßig.
In einem Prozesskostenhilfe- Verfahren entschied das Oberlandesgericht Hamm nun zugunsten der Antragstellerin, die im Jahr 2011 einen VW-Polo-Diesel mit manipulierter Software erworben hatte.
Der Senat hatte zunächst keine Probleme damit, ein Fahrzeug mit manipulierter Software als mangelhaft anzusehen. Außerdem sei die Nachlieferung eines Neufahrzeuges nicht in jedem Fall unverhältnismäßig.
Die Richter hielten den Verweis des Herstellers auf die Unverhältnismäßigkeit zumindest solange nicht für statthaft, wie seitens des Kraftfahrtbundesamtes noch keine Genehmigung für die Umrüstung der streitgegenständlichen Modelle vorliege. Es sei nicht einmal klar, wann mit einer Freigabe der technischen Maßnahme zu rechnen sei, so dass der Hersteller seinem Kunden nicht einmal eine angemessene Nachbesserungsfrist benennen könne.
(OLG Hamm, Beschluss v. 21.06.2016, 28 W 14/16)
RA Bischof, Weilerswist
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